Aufzug-Notruf und Notrufleitsystem

Betreiber von Personen-Aufzügen müssen die Befreiung von eingeschlossenen Personen innerhalb von 30 Minuten gewährleisten. Sofern dies nicht durch einen ständig erreichbaren Aufzugswärter geschehen kann, muss ein Notrufleitsystem nach den Vorgaben der TRA 106 und der Norm EN 81-2 vorhanden sein.

 

Erfüllung von Betreiberpflichten

Die GFT bietet den Service für die bestimmungs- und normgerechte Erfüllung dieser Pflicht.


Aufzug

Dieser Service funktioniert unabhängig von Herstellern und Anbietern ... wir suchen und finden die geeignete Lösung für den tatsächlichen Bedarf ... kundenorientiert und zuverlässig. Die Abwicklung der technischen Prüftermine sind inklusive.

Wir bieten innovative Lösungen (GSM) und beachten die Entwicklung rund um die EN 50518.


Insgesamt kommt es im Jahr zu ca. 80.000 Befreiungen im Jahr. In der Regel muss eine Person innerhalb von 30 Minuten befreit werden. Alle 3 Tage muss das Notrufsystem einen Ruf auf die Leitwarte geben, so dass gewährleistet ist, dass das Notrufleitsystem auch arbeitet. Die 3 Tage sind das Richtmaß für einen Menschen, der maximal 3 Tage ohne Wasser auskommen kann.

Gefährdungsbeurteilung durch ZÜS (TÜV / DEKRA etc.):

Bei einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung mit der sicherheitstechnischen Bewertung nach § 15  (Personenaufzug) durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wird das Fehlen eines Notrufsystems mit der höchsten Risikostufe beurteilt.

Geprüft wird nach

TRBS 1111 (Technische Regeln für Betriebssicherheit - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung)

DIN EN 81-80:2004-02 (Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge)

DIN EN 81 - 1/2: 1998 (Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen / Elektrisch und hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge)

TRA 200 - Dez. 1995 (Technische Regeln für Aufzüge / Nationale Norm für Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge)